Die mit Sa., 5.2.2022 in Kraft tretende Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Breitensport mit bis zu 50 Personen möglich
- Die 25-Personen-Grenze wurde auf 50 erhöht. Trainings und Wettkämpfe sind somit im Breitensport mit bis zu 50 Teilnehmer:innen möglich
- Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
- Die Sperrstunde wurde auf 24 Uhr verlängert
- Stehen ausschließlich zugewiesene Sitzplätze zur Verfügung, gelten für Personen (z.B. Zuschauer:innen) indoor wie outdoor eine Obergrenze von max. 2.000 Teilnehmer:innen und der 2G-Nachweis.
In den allen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier (noch keine konsolidierte Fassung verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_46/BGBLA_2022_II_46.html
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ unserer Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona
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