Die mit 16. Oktober 2020 in Kraft getretene neue COVID-19-Maßnahmenverordnung sieht einen eigenen Absatz für Veranstaltungen im Spitzensport vor. In diesem Bereich sind nun indoor bis zu 100 und outdoor bis zu 200 SportlerInnen (exkl. BetreuerInnen, TrainerInnen usw.) möglich. Allerdings wird in jedem Fall ein Präventionskonzept benötigt.
Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila von der Sport Austria – Österreichische Bundes-Sportorganisation informiert:
Die neue Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar):
www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_446/BGBLA_2020_II_446.html<http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_446/BGBLA_2020_II_446.html>
Sport Austria erreicht Klarstellung im Sinne des Sports für Aufsichtspersonen und Mannschaftsbewerbe
Wir konnten beim Krisenstab des Gesundheitsministeriums die Klarstellung erreichen, dass auch Mannschaftsbewerbe in Einzelsportarten unter jene Regelung fallen, dass die zur Durchführung notwendigen SportlerInnen nicht zur Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen zählen. Nachdem in der neuen Verordnung Erleichterungen für den Spitzensport vorgesehen sind (siehe Punkt oben), betrifft dies v.a. Breitensportveranstaltungen.
Zudem wurde klargestellt, dass von der Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen Aufsichtspersonen (wie z.B. Eltern) zur Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder ausgenommen und demnach nicht miteinzurechnen sind.
Achtung: Regionale Maßnahmen und Regelungen
Für einzelne Regionen oder Bundesländer können zusätzliche Regelungen zur bundesweiten Verordnung gelten! Mehr Informationen zu regionalen Maßnahmen finden Sie hier: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/
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