Seit Montag, 21. September 2020, ist eine Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft, die Änderungen für den Sport mit sich bringt.
Folgend die für den Indoor-Sport wesentlichen Veränderungen, die sowohl für Wettkämpfe als auch Trainings gelten:
- Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen wurde auf 10 Personen bei nicht zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen reduziert. Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind bis zu 1.500 Personen möglich.
- Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
- Bei Veranstaltungen ab 50 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter verpflichtend und es muss ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden.
- Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.
- In einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
- Im Indoor-Kundenbereich muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Sekretariat/Geschäftsstelle, Vereinslokal, Indoor-Sportstätte, Garderobe, …). Während der Sportausübung ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht vorgeschrieben.
Die bereits geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind weiterhin anzuwenden.
Der ÖTTV und auch der OÖTTV fordert alle Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände auf Individualturniere (Einzel, Doppel, Mixed) mit mehr als 10 Teilnehmer*innen bis auf weiteres abzusagen.
Informationen auf unserer Website beziehen sich auf die Verordnung auf Bundesebene. Für einzelne Regionen oder Bundesländer können abweichende strengere Regelungen gelten!
Der ÖTTV empfiehlt allen Mitgliedern die FAQ's von Sport Austria, die laufend aktualisiert werden, regelmäßig zu lesen. Unter anderem finden sich darin auch Informationen zu Ausbildungen zum COVID-19-Beauftragten.
- FAQ Sport Austria
- FAQ Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
- FAQ Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Maßnahmenverordnung
Der ÖTTV empfiehlt allen Vereinen die Hilfen des NPO-Unterstützungsfonds in Anspruch zu nehmen!
Der Link dazu:https://www.oettv.org/de/news/newsshow-lockerungsverordnung-adaptiert