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Training in Schulen wieder möglich

Das Bildungsministerium hat erste Lockerungen bei der Zugänglichkeit zu Schulsportstätten möglich gemacht.

Kurz zusammengefasst:

  • Nutzung von Schulturnsälen für Vereine: Das Bildungsministerium hat mit gestrigem Tag, 2.6.2020, das Hygienehandbuch für Schulen wie folgt adaptiert: „Entsprechend § 128 A SchoG kann die Schulraumüberlassung an schulfremde Organisationen und Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen schulautonom erfolgen.“ (Siehe Seite 6 des Hygienehandbuchs)

Dementsprechend darf die Schule grundsätzlich externen Sportvereinen den Schulturnsaal wieder zur Verfügung stellen.

Folgende Information noch dazu: Hygiene-Handbuch Covid-19 für Schulen

Neue Lockerungsverordnung 29.5.2020 – Eckpunkte für Sport:

o   Indoorsportstätten dürfen wieder öffnen (2m Abstand)

o   Lockerung der Zuschauerbegrenzung für Veranstaltungen


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