Das Bildungsministerium hat erste Lockerungen bei der Zugänglichkeit zu Schulsportstätten möglich gemacht.
Kurz zusammengefasst:
- Nutzung von Schulturnsälen für Vereine: Das Bildungsministerium hat mit gestrigem Tag, 2.6.2020, das Hygienehandbuch für Schulen wie folgt adaptiert: „Entsprechend § 128 A SchoG kann die Schulraumüberlassung an schulfremde Organisationen und Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen schulautonom erfolgen.“ (Siehe Seite 6 des Hygienehandbuchs)
Dementsprechend darf die Schule grundsätzlich externen Sportvereinen den Schulturnsaal wieder zur Verfügung stellen.
Folgende Information noch dazu: Hygiene-Handbuch Covid-19 für Schulen
Neue Lockerungsverordnung 29.5.2020 – Eckpunkte für Sport:
o Indoorsportstätten dürfen wieder öffnen (2m Abstand)
o Lockerung der Zuschauerbegrenzung für Veranstaltungen
- Typische Fragen und Antworten findet ihr zusammengefasst unter den Sport Austria FAQ's