Das RC-Turnier in Wels musste leider abgesagt werden.
Diese Meisterschaftsrunde wird abgehalten, auf Handreichung ist jedoch zu verzichten.
Die Bundessportorganisation informiert wie folgt ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ministerieller Erlass: Einschränkungen für Sportveranstaltungen
Wie bereits angekündigt, hat die Bundesregierung heute einen Erlass verabschiedet, der die Einschränkungen des öffentlichen Lebens beinhaltet (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelles.html). Nun müssen die Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden erster Instanz entsprechende Verordnungen erlassen. Diese gelten dann im jeweiligen Bezirk und müssen demnach von den Veranstaltern individuell eingesehen werden. Generell gilt für den Sportbereich, dass bis zum 3. April 2020 Indoor-Veranstaltungen auf 100 und Outdoor-Veranstaltung auf 500 Personen beschränkt werden. Für Absagen von Veranstaltungen könnte folgende Formulierung verwendet werden:
„Dem aktuellen Erlass der Bundesregierung folgend und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 muss die Veranstaltung NN am DD.MM.JJJJ um HH:MM leider abgesagt werden.“
Wir sammeln Ihre Fragen
Wir von Sport Austria sind in Austausch mit dem Ministerium und versuchen mit ExpertInnen die auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Folgen der heute erlassenen Verordnung zu beantworten. Ziel ist es, Ihre Fragen zu sammeln, abzuklären und dann auf unserer Website zu publizieren. Schicken Sie uns Ihre Fragen bitte an
Stellungnahme des Präsidenten
Sport Austria-Präsident Hans Niessl nahm zu den sportrelevanten Maßnahmen der Bundesregierung folgendermaßen Stellung: „Niemand will, dass sich Leute bei Sportveranstaltungen anstecken, dass es hier zu einer Verbreitung des Virus kommt. Wir haben also für die Maßnahmen Verständnis. Andererseits ist für die betroffenen Vereine und Verbände eine finanzielle Entschädigung für entgangene Einnahmen notwendig. Diesbezüglich werden wir nun die nötigen Gespräche führen.“
Information für Verbände im Zusammenhang mit Bundes-Sportförderung
Etwaige anfallenden Stornogebühren in Zusammenhang mit dem Coronavirus sind in der Bundes-Sport GmbH (BSG) abrechenbar. Trotzdem wird erwartet zunächst mit dem Reiseveranstalter, insbesondere bei Reisen in Gebiete, für die eine aktuelle Reisewarnung des Außenministeriums gilt, eine Kulanzlösung ohne das Zahlen von Stornogebühren anzustreben. Vor einer endgültigen Absage einer sportlichen Aktivität (Reise zu Trainingslager oder Wettkampf), die grundsätzlich von der BSG gefördert wird, ist mit dem Geschäftsführer Sport der BSG, Mag. (FH) Clemens Trimmel, Kontakt aufzunehmen (
Wir halten Sie auf unserer Website auf dem Laufenden: www.sportaustria.at/corona
Mit freundlichen Grüßen
Sport Austria – Österreichische Bundes-Sportorganisation
Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien
Tel.: +43 / 1 / 504 44 55-0
Fax: +43 / 1 / 504 44 55-66
E-Mail:
Internet: www.sportaustria.at
ZVR 428560407
UID ATU71067659