Bei begrenzten Spielgenehmigungen muss der Verein um Verlängerung beim OÖTTV ansuchen. Erst nach Erteilung der Spielgenehmigung durch den OÖTTV ist der/die SpielerIn spielberechtigt. Meisterschaftsspiele bei denen SpielerInnen ohne Spielgenehmigung eingesetzt werden, werden entsprechen den Bestimmungen ausnahmslos strafbeglaubigt.
Derzeit haben einige Vereine noch nicht um Verlängerung der Spielgenehmigungen angesucht. Dies muss auf jeden Fall noch vor Beginn der Mannschaftsmeisterschaft passieren.